pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
Dauer 120 Minuten
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten), Gesamtdauer ca. 4-5 Stunden
pro Stunde (60 Minuten), Gesamtdauer ca. 5-6 Stunden
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Behandlung (180 Minuten)
pro Behandlung (180 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
pro Stunde (60 Minuten)
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie, diesen rechtzeitig 2 Tage vorher abzusagen. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da Ihr Termin leider so kurzfristig nicht vergeben werden kann.
Die Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Alle Medikamente gehören zu den Eigenleistungen des Patienten.
Wenn Sie privat versichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen, welche Heilpraktiker-Leistungen einschließt, werden die Kosten für die Therapie je nach Ihrem Vertrag ganz oder zum Teil erstattet. Das Honorar wird nach jeder Behandlung in bar abgerechnet. Zum jeweiligen Monatsende erhalten Sie eine Gesamtrechnung für den vergangenen Monat, welche Sie Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen können. Ich bitte um Verständnis, dass ich für die Ausstellung dieser Rechnung eine Aufwandspauschale von € 10,00 berechnen. Die Rechnung wird auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt und in der Regel von den Kassen anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und welche Kosten übernommen werden.
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Heilpraktiker nicht. Fragen Sie ggf. bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach.
Auf alle Behandlungsmethoden wird keine Garantie auf Heilung oder Linderung gegeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Heilungversprechen gemäß HWG (Heilmittelwerbegesetz) gegeben wird. Aus rechtlichen Gründen möchte ich ebenfalls darauf hinweisen, das es sich nicht bei allen Therapien um ein wissenschaftlich/schulmedizinisch anerkanntes/bewiesenes Verfahren handelt.